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Beispiel: Wie viel CO₂-Äquivalent steckt in Ihrer Kälteanlage?

Wie oft muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?

 

Das hängt vom CO₂-Äquivalent der Kälteanlage ab:

  • 5 bis 50 Tonnen CO₂-Äquivalent: min. 1x jährlich

  • 50 bis 500 Tonnen CO₂-Äquivalent: min. alle 6 Monate

  • ab 500 Tonnen CO₂-Äquivalent: min. alle 3 Monate

Beispiele :

Die Menge an CO₂-Äquivalent berechnet sich aus der Kältemittelmenge (in kg) × GWP-Wert (Global Warming Potential) des Kältemittels.

 

Beispiel 1:

  • Kältemittel: R-410A (GWP: 2088)

  • Füllmenge: 3 kg

  • CO₂-Äquivalent: 3 kg × 2088 = 6264 kg CO₂-Äquivalent (also 6,26 Tonnen)

Prüfpflicht: Dichtheitsprüfung mindestens 1x jährlich erforderlich.

 

Beispiel 2:

  • Kältemittel: R-404A (GWP: 3922)

  • Füllmenge: 14 kg

  • CO₂-Äquivalent: 14 kg × 3922 = 54908 kg CO₂-Äquivalent (also 54,9 Tonnen)

Prüfpflicht: Dichtheitsprüfung mindestens alle 6 Monate erforderlich.

 

Welche Kältemittel sind betroffen?

Alle fluorierten Treibhausgase (F-Gase) wie z. B. R-410A, R-404A, R-134a, R-407C.

​Bei Einsatz eines automatischen Leckage-Erkennungssystems verlängern sich die Intervalle der Dichtheitsprüfung auf das Doppelte. Das Leckage-Erkennungssystem selbst muss jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion geprüft werden.

 

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht mache?

Ohne Dichtheitsprüfung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 € – zusätzlich können teure Kältemittelverluste oder Anlagenausfälle entstehen.

 

Wer darf Dichtheitsprüfungen durchführen?

Nur zertifizierte Fachbetriebe mit entsprechend qualifiziertem Personal.

 

Jetzt Dichtheitsprüfung beauftragen und sorgenfrei bleiben!

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