Beispiel: Wie viel CO₂-Äquivalent steckt in Ihrer Kälteanlage?
Wie oft muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?
Das hängt vom CO₂-Äquivalent der Kälteanlage ab:
-
5 bis 50 Tonnen CO₂-Äquivalent: min. 1x jährlich
-
50 bis 500 Tonnen CO₂-Äquivalent: min. alle 6 Monate
-
ab 500 Tonnen CO₂-Äquivalent: min. alle 3 Monate
Beispiele :
Die Menge an CO₂-Äquivalent berechnet sich aus der Kältemittelmenge (in kg) × GWP-Wert (Global Warming Potential) des Kältemittels.
Beispiel 1:
-
Kältemittel: R-410A (GWP: 2088)
-
Füllmenge: 3 kg
-
CO₂-Äquivalent: 3 kg × 2088 = 6264 kg CO₂-Äquivalent (also 6,26 Tonnen)
Prüfpflicht: Dichtheitsprüfung mindestens 1x jährlich erforderlich.
Beispiel 2:
-
Kältemittel: R-404A (GWP: 3922)
-
Füllmenge: 14 kg
-
CO₂-Äquivalent: 14 kg × 3922 = 54908 kg CO₂-Äquivalent (also 54,9 Tonnen)
Prüfpflicht: Dichtheitsprüfung mindestens alle 6 Monate erforderlich.
Welche Kältemittel sind betroffen?
Alle fluorierten Treibhausgase (F-Gase) wie z. B. R-410A, R-404A, R-134a, R-407C.
Bei Einsatz eines automatischen Leckage-Erkennungssystems verlängern sich die Intervalle der Dichtheitsprüfung auf das Doppelte. Das Leckage-Erkennungssystem selbst muss jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion geprüft werden.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht mache?
Ohne Dichtheitsprüfung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 € – zusätzlich können teure Kältemittelverluste oder Anlagenausfälle entstehen.
Wer darf Dichtheitsprüfungen durchführen?
Nur zertifizierte Fachbetriebe mit entsprechend qualifiziertem Personal.
Jetzt Dichtheitsprüfung beauftragen und sorgenfrei bleiben!